AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

Andreas Maxones, austriancenive

1. Verhältnis Auftraggeber – Auftragnehmer (Agentur); Sorgfaltspflichten 

a)  Der Auftraggeber als Veranstalter beauftragt die Agentur Andreas Maxones (Austriancentive) schriftlich oder mündlich mit den im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten organisatorischen und durchführenden Leistungen und ist somit verbindlich.

b)  Die Agentur ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer.

c)  Für den Fall, dass es sich beim Auftraggeber um einen Konsumenten im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, gelten unbeschadet der vor und nachstehenden Bestimmungen die Bestimmungen des § 6 Abs.1 KschG. Dennoch ungültige Bestimmungen dieser AGB bezüglich des KschG haben lediglich eine Teilnichtigkeit im Ausmaß des einzelnen ungültigen Teiles der betreffenden Bestimmung zur Folge. Sämtliche nicht betroffene Bestimmungen bleiben aufrecht.

2. Leistung – Leistungsumfang 

a)  Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot von Andreas Maxones (Austriancentive)

b)  Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden. 

c)  Der Auftraggeber stellt Andreas Maxones (Austriancentive) unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Andreas Maxones (Austriancentive). Dieses Budget darf von der Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. 

d)  Andreas Maxones (Austriancentive) ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden. 

e) Soweit Andreas Maxones (Austriancentive) Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (z.B. Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der AKM) oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern. In diesem Fall holt Andreas Maxones (Austriancentive) auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Leistungsbeschreibung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl der von der Agentur vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart wird, durch den Auftraggeber; wenn dieser es wünscht gegen eine Fakturierungsgebühr durch Andreas Maxones (Austriancentive)

3. finanzielle Abwicklung
a) Sämtliche Rechnungen der Agentur sind mit Rechnungsstellung fällig und nach Rechnungserhalt abzugsfrei zu zahlen. Die Agentur ist berechtigt bei Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 50% des aktuellen Gesamtbudget in Rechnung zu stellen. Falls sich im Laufe der Veranstaltungsplanung das Budget verändert ist die Agentur berechtigt entsprechend angepasste Anzahlung in Rechnung zu stellen. Bei sehr umfangreichen und langwierigen Projekten ist die Agentur darüber hinaus berechtigt nach jeder Leistungsphase, Teilzahlungen in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen verrechnet. Im Mahnungsfall werden zusätzlich Mahnspesen von 15,- Euro verrechnet. Gerät der Auftraggeber mit der Anzahlung oder Teilrechnung in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers verlieren sämtliche Liefer- und Produktionsfristen ihre Gültigkeit.

4. Stornobedingungen:
Die nachfolgenden Stornobedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Auftrages und ergänzen ggf. die getroffenen schriftlichen Vereinbarungen Bei Stornierung der Veranstaltung bzw. einzeln Teile der Veranstaltung hat der Kunde an die Agentur Andreas Maxones folgende Stornogebühren zu entrichten:
o ab Auftragserteilung: 30%
o ab 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
o ab 14 vor Veranstaltungsbeginn: 80%
o ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%

5. Verischerung

Die Agentur bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

6. Voraussetzung:
Jeder Teilnehmer sichert zu, die für die Veranstaltung notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen mitzubringen. Durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigte Teilnehmer/innen sind von den Aktivitäten ausgeschlossen.

7. Andere Leistungsträger, Subunternehmer:
a) Andere Leistungsträger
Grundsätzlich erbringt Andreas Maxones (Austriancentive) sämtliche Leistungen gegenüber dem Auftraggeber in eigener Verantwortung. In speziellen Fällen (beispielsweise bei Transfers von Teilnehmer/innen) tritt Andreas Maxones (Austriancentive) als Vermittler auf. Der Auftraggeber schließt bei solchen (im Angebot eindeutig gekennzeichneten Leistungen) auf Vermittlung von Andreas Maxones (Austriancentive) die erforderlichen Verträge unmittelbar mit dem Leistungsträger.
Mit der Auftragserteilung bevollmächtigt der Auftraggeber die Agentur, die erforderlichen Verträge zu schließen.
Für die Betreuung solcher Leistungen ist die Agentur berechtigt, die im Angebot aufgeführten Handlingpauschalen zu berechnen.
b) Subunternehmer
Andreas Maxones (Austriancentive) ist berechtigt, sämtliche Leistungen auch durch nachrangige Unternehmer zu erbringen. Diese werden ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen der Agentur gegenüber dem Auftraggeber tätig, sodass diese nicht verpflichtet ist, über diese Vertragsverhältnisse Rechnung oder Auskunft zu erteilen.

8. Schäden:
Verletzungen und Schäden sind der Agentur Andreas Maxones (Austriancentive) unverzüglich zu melden.

9. Transporte:
Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.

10. Recht:
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Salzburg.

11. Diverses:
Preis- und Programmänderungen sowie Druckfehler vorbehalten.
Stand Jänner 2018